{"id":5546,"date":"2026-01-16T16:11:57","date_gmt":"2026-01-16T16:11:57","guid":{"rendered":"https:\/\/bergertextiles.com\/?page_id=5546"},"modified":"2026-06-02T11:00:30","modified_gmt":"2026-06-02T10:00:30","slug":"bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bergertextiles.com\/de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der A. Berger GmbH"},"content":{"rendered":"<div id=\"fws_6a1edfc5c45a9\"  data-column-margin=\"none\" data-midnight=\"dark\"  class=\"wpb_row vc_row-fluid vc_row  bottom_padding_phone_23px\"  style=\"padding-top: 0px; padding-bottom: 26px; \"><div class=\"row-bg-wrap\" data-bg-animation=\"none\" data-bg-animation-delay=\"\" data-bg-overlay=\"false\"><div class=\"inner-wrap row-bg-layer\" ><div class=\"row-bg viewport-desktop\"  style=\"\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"row_col_wrap_12 col span_12 dark left\">\n\t<div  class=\"vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone\"  data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t\t<div id=\"fws_6a1edfc5c4cb4\" data-midnight=\"\" data-column-margin=\"none\" class=\"wpb_row vc_row-fluid vc_row inner_row\"  style=\"padding-bottom: 27px; \"><div class=\"row-bg-wrap\"> <div class=\"row-bg\" ><\/div> <\/div><div class=\"row_col_wrap_12_inner col span_12  left\">\n\t<div  class=\"vc_col-sm-8 wpb_column column_container vc_column_container col child_column no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone\"   data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<h2 style=\"font-size: 42px;color: #004997;text-align: left\" class=\"vc_custom_heading vc_do_custom_heading\" >ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER A. BERGER GMBH<\/h2>\n\t\t<\/div> \n\t<\/div>\n\t<\/div> \n\n\t<div  class=\"vc_col-sm-4 wpb_column column_container vc_column_container col child_column no-extra-padding force-desktop-text-align-right force-tablet-text-align-left force-phone-text-align-left inherit_tablet inherit_phone\"   data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<a class=\"nectar-button small regular accent-color has-icon  regular-button\" id=\"download-gtc-button\" role=\"button\" style=\"margin-top: 12px; \" target=\"_blank\" href=\"\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/GTC_engl.pdf\" data-color-override=\"false\" data-hover-color-override=\"false\" data-hover-text-color-override=\"#fff\"><span>GTC herunterladen<\/span><i  class=\"fa fa-files-o\"><\/i><\/a>\n\t\t<\/div> \n\t<\/div>\n\t<\/div> \n<\/div><\/div><div id=\"fws_6a1edfc5c576b\" data-midnight=\"\" data-column-margin=\"default\" class=\"wpb_row vc_row-fluid vc_row inner_row\"  style=\"\"><div class=\"row-bg-wrap\"> <div class=\"row-bg\" ><\/div> <\/div><div class=\"row_col_wrap_12_inner col span_12  left\">\n\t<div style=\" color: #5F5F5F;\" class=\"vc_col-sm-6 wpb_column column_container vc_column_container col child_column no-extra-padding bottom_margin_tablet_30px inherit_tablet inherit_phone\" data-cfc=\"true\"  data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element  berger-general-text-block\" >\n\t<p><b>Stand: 03.06.2016<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 1 G\u00fcltigkeitsbereich<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der A. Berger GmbH und Unternehmern gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Unternehmer ist eine Person oder Firma, die in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt. Dazu geh\u00f6ren auch kleine Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.<br \/>\nF\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der A. Berger GmbH gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers und\/oder Vertragspartners erkennt die A. Berger GmbH nicht an, es sei denn, die A. Berger GmbH h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn A. Berger GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2 Erf\u00fcllungsort, Lieferung und Abnahme<\/b><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Gesch\u00e4ftssitz des Verk\u00e4ufers, derzeit Krefeld.<br \/>\nDie Ware wird von einem Werk in Deutschland geliefert. Der Verk\u00e4ufer bestimmt den Frachtf\u00fchrer. Die Ware wird unversichert versandt. Eine Versandanzeige kann vereinbart werden.<br \/>\nW\u00fcnscht der K\u00e4ufer den Frachtf\u00fchrer zu bestimmen, so hat er dies sp\u00e4testens bei Vertragsschluss schriftlich zu erkl\u00e4ren. In diesem Fall hat der K\u00e4ufer die Abholung der Ware am Erf\u00fcllungsort zu veranlassen.<br \/>\nDie Verpackungskosten f\u00fcr Sonderverpackungen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>\nTeillieferungen werden sortiert und bei Kombination mit anderen Auftr\u00e4gen verkaufsfertig sortiert. Sie sollen in kurzen Abst\u00e4nden aufeinander folgen und vorher angek\u00fcndigt werden. Unsortierte Teillieferungen sind nur mit Zustimmung des K\u00e4ufers zul\u00e4ssig.<br \/>\nAlle erhaltenen Waren sind vom K\u00e4ufer am Tag des Eingangs und in jedem Fall vor ihrer Verarbeitung zu pr\u00fcfen. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind sp\u00e4testens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu erheben. Geht innerhalb dieser Frist keine M\u00e4ngelr\u00fcge ein, so gilt die Ware als genehmigt und der Zustand der Ware als vertragsgem\u00e4\u00df.<br \/>\nErfolgt die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, nicht rechtzeitig, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder nach einer Nachfrist von 12 Kalendertagen eine Rechnung \u00fcber die Ware zu stellen (R\u00fcckstandsrechnung) oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Gerichtsstand<\/b><\/p>\n<p>Gerichtsstand (auch f\u00fcr Klagen aus Nichteinl\u00f6sung von Schecks oder Wechseln) ist der Sitz der A. Berger GmbH, derzeit Krefeld.<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 Vertragsgegenstand<\/b><\/p>\n<p>Die Waren werden zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche) geliefert. Alle Verk\u00e4ufe werden nur in Bezug auf bestimmte Mengen, Artikel, Qualit\u00e4ten und zu festen Preisen abgeschlossen. Diese sind f\u00fcr beide Parteien verbindlich. Kommissionsgesch\u00e4fte werden nicht get\u00e4tigt, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.<br \/>\nBlockauftr\u00e4ge sind zul\u00e4ssig. Bei Vertragsabschlu\u00df wird eine Frist gesetzt. Die Frist f\u00fcr die Abnahme der Ware darf 12 Monate nicht \u00fcberschreiten.<br \/>\nDer Kaufgegenstand und der Vertrag k\u00f6nnen normalen technischen Abweichungen unterliegen, die bei der Produktion auftreten, wie z.B. Farb- und Ma\u00dfabweichungen und \u00c4nderungen der technischen Daten. Solche technischen Abweichungen gelten als vertragsgem\u00e4\u00df und berechtigen den K\u00e4ufer nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen Sachm\u00e4ngeln.<br \/>\nEbenso werden Gewichtstoleranzen bis zu 10% und Mehr-\/Minderlieferungen bis zu 15% ausdr\u00fccklich als vertragskonform angesehen.<br \/>\nToleranzen von Fertigprodukten bis zu 5% sind ebenfalls nicht auszuschlie\u00dfen und werden vom K\u00e4ufer als vertragsgem\u00e4\u00df akzeptiert.<br \/>\nBei den vom Verk\u00e4ufer angegebenen oder ver\u00f6ffentlichten Materialeigenschaften handelt es sich um Erfahrungswerte aus Tests und praktischen Anwendungen. Die vielf\u00e4ltigen Einfl\u00fcsse bei der Anwendung und w\u00e4hrend des Druckprozesses machen jedoch eine Eigenpr\u00fcfung unabdingbar. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung besonderer Eigenschaften der Materialien in unserem Produktportfolio kann aus den Angaben zu Materialeigenschaften nicht abgeleitet werden. Aus einer Ver\u00f6ffentlichung von Materialeigenschaften kann daher keine Garantiezusage oder Beschaffenheitsgarantie abgeleitet werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5 Zahlungsbedingungen<\/b><\/p>\n<p>Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise, geliefert ab Werk. Die Mehrwertsteuer in der am Tag der Lieferung geltenden H\u00f6he sowie etwaige Versand-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>\nSofern der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer nicht gesondert einen bestimmten Kaufpreis vereinbaren, gelten die in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste des Verk\u00e4ufers genannten Verkaufspreise.<br \/>\nBezieht sich der K\u00e4ufer bei seiner Bestellung z.B. auf andere als die in der Preisliste genannten Preise, so gilt der Vertrag auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste des Verk\u00e4ufers.<br \/>\nDer Verk\u00e4ufer akzeptiert im Allgemeinen keinen Vorschlag des K\u00e4ufers, einen Vertrag auf der Grundlage einer anderen als der g\u00fcltigen Preisliste des Verk\u00e4ufers abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 Unterbrechung der Lieferung<\/b><\/p>\n<p>Bei h\u00f6herer Gewalt, unverschuldeten Arbeitsk\u00e4mpfen und sonstigen unverschuldeten Betriebsst\u00f6rungen, die l\u00e4nger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung. Die H\u00f6chstdauer der Verl\u00e4ngerung betr\u00e4gt jedoch 5 Wochen. Die Verl\u00e4ngerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverz\u00fcglich Kenntnis vom Grund der Behinderung gegeben wird, sobald absehbar ist, dass die Liefer- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann.<br \/>\nErfolgt die Lieferung oder Abnahme nicht innerhalb der verl\u00e4ngerten Liefer- und Abnahmefrist gem\u00e4\u00df Ziffer 1, ist die andere Vertragspartei nach Setzung und Ablauf einer Nachfrist von 20 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche in den F\u00e4llen des \u00a7 1 sind ausgeschlossen, wenn die betroffene Vertragspartei ihre Verpflichtungen nach \u00a7 1 erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Nachfrist f\u00fcr die Lieferung<\/b><\/p>\n<p>Nach Ablauf der Lieferfrist beginnt ohne Erkl\u00e4rung eine Nachfrist zur Lieferung von 20 Kalendertagen. Nach Ablauf dieser Frist ist der K\u00e4ufer berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will der K\u00e4ufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so hat er dies dem Verk\u00e4ufer unter Setzung einer 4-w\u00f6chigen Nachfrist nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich anzuzeigen.<br \/>\nDie Nachfrist f\u00fcr die Lieferung von versandfertiger Lagerware und f\u00fcr NOS-Ware (\u201cNever-Out-of-Stock\u201d) betr\u00e4gt 12 Werktage. Im Falle der Nichtbelieferung wird der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich informiert. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.<br \/>\nAnspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen versp\u00e4teter Lieferung sind vor Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, soweit nicht \u00a7 8 Abs. 2 und 3 Anwendung findet.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 M\u00e4ngelr\u00fcge<\/b><\/p>\n<p>M\u00e4ngelr\u00fcgen bei offensichtlichen M\u00e4ngeln sind dem Verk\u00e4ufer sp\u00e4testens 12 Kalendertage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte M\u00e4ngel hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer sp\u00e4testens sieben Tage nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.<br \/>\nDie Beanstandung offener M\u00e4ngel ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware geschnitten oder anderweitig verarbeitet wurde.<br \/>\nGeringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualit\u00e4t, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausr\u00fcstung oder des Designs k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch bei handels\u00fcblichen Abweichungen, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat schriftlich erkl\u00e4rt, nach einem bestimmten Muster zu liefern.<br \/>\nBei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge hat der K\u00e4ufer das Recht, innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach Eingang der zur\u00fcckgesandten Ware die mangelhafte Ware nachzubessern oder nach Wahl des Verk\u00e4ufers mangelfreie Ersatzware geliefert zu bekommen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer die Kosten der R\u00fccksendung. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, hat der K\u00e4ufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, sofern nicht \u00a7 8 Abs. 2 und 3 Anwendung finden.<br \/>\nBei versteckten M\u00e4ngeln steht dem K\u00e4ufer nur das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<br \/>\nErfolgt innerhalb der genannten Frist keine M\u00e4ngelr\u00fcge, so gilt die Ware als mangelfrei und damit vom K\u00e4ufer genehmigt, und der Vertrag gilt als erf\u00fcllt.<br \/>\nDer Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an der Ware, die durch den Gebrauch oder die Verarbeitung der Ware entstehen, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat den Schaden grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich zu vertreten.<br \/>\nEin grunds\u00e4tzlicher Anspruch auf Ersatz oder R\u00fccktritt besteht nicht. Wird die Stornierung vom Verk\u00e4ufer akzeptiert, wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr oder eine allgemeine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 15% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 40,00 Euro (ohne MwSt.) berechnet. Bereits in Bearbeitung befindliche Materialien (Zuschnitt, Verarbeitung zu Fertigprodukten, F\u00e4rbung) sind generell von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen<\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Entsch\u00e4digung<\/b><\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieser Bedingungen etwas anderes ergibt.<br \/>\nDer Ausschluss in Ziffer 1 gilt nicht in F\u00e4llen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Inhaber, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer \u00fcbernommenen Garantie, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung den Vertrag pr\u00e4gt und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der in \u00a7 2 Satz 1 genannten F\u00e4lle vorliegt.<br \/>\nEine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n\n\t\t<\/div> \n\t<\/div>\n\t<\/div> \n\n\t<div style=\" color: #5F5F5F;\" class=\"vc_col-sm-6 wpb_column column_container vc_column_container col child_column no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone\" data-cfc=\"true\"  data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element  berger-general-text-block\" >\n\t<p><b>\u00a7 10 Zahlung<\/b><\/p>\n<p>Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. bei Abholung zum Tag der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Verschiebung des F\u00e4lligkeitstermins ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<br \/>\nDie Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Ab dem 31. Tag tritt Verzug im Sinne des \u00a7 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein.<br \/>\nBei Zahlungsschwierigkeiten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Scheckprotest, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, f\u00fcr alle weiteren Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, alle offenen und gestundeten Rechnungen sofort f\u00e4llig zu stellen und Sicherheiten zu verlangen. Der Verk\u00e4ufer ist in diesen F\u00e4llen auch berechtigt, nach eigenem Ermessen von nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<br \/>\nAn Vertragspartner, die ihm nicht bekannt sind, liefert der Verk\u00e4ufer nur gegen Vorkasse, es sei denn, dem Verk\u00e4ufer werden vorher entsprechende Referenzen vorgelegt.<br \/>\nAlle Zahlungen des K\u00e4ufers erfolgen durch \u00dcberweisung oder per Scheck. Wechsel und Akzepte werden nicht angenommen.<br \/>\nZahlungen werden stets zur Begleichung der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Schuldposten zuz\u00fcglich etwaiger aufgelaufener Verzugszinsen verwendet.<br \/>\nF\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt die Schlussgutschrift auf dem Konto des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Zahlung nach F\u00e4lligkeit<\/b><\/p>\n<p>Bei Zahlungen nach F\u00e4lligkeit werden Zinsen in H\u00f6he von 9% \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB berechnet. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 288 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB).<br \/>\nVor vollst\u00e4ndiger Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge einschlie\u00dflich Zinsen ist der Verk\u00e4ufer zu keiner weiteren Lieferung aus einem Liefervertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br \/>\nBei wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers, wie z.B. drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit oder Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die f\u00e4lligen Leistungen aus einem Liefervertrag, der auf demselben rechtlichen Verh\u00e4ltnis beruht, zur\u00fcckzuhalten oder nach Setzung einer Nachfrist von 12 Kalendertagen von solchen Liefervertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 321 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB). \u00a7 119 der Insolvenzordnung (InsO) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/b><\/p>\n<p>Die Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge ist nur bei rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen zul\u00e4ssig, sofern es sich um Schadensersatzanspr\u00fcche handelt, die in engem Zusammenhang mit dem Anspruch des K\u00e4ufers auf mangelfreie Vertragserf\u00fcllung stehen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 13 Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p>\n<p>Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung Eigentum des Verk\u00e4ufers. Hierzu geh\u00f6ren auch Nebenforderungen, Schadensersatzanspr\u00fcche und die Einl\u00f6sung von Schecks und Wechseln. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verk\u00e4ufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<br \/>\nWird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies ohne Verpflichtung f\u00fcr den Verk\u00e4ufer. Die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware hat nicht zur Folge, dass der K\u00e4ufer Eigentum an der neuen beweglichen Sache gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947 ff. Wird die Ware mit anderen, nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden beweglichen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum an der neuen beweglichen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.<br \/>\nIst im Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer eine Zentralregulierungsstelle eingeschaltet, die das Delkredere \u00fcbernimmt, so \u00fcbertr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer der Zentralregulierungsstelle mit dem Versand der Ware das Eigentum vorbehaltlich der vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises durch die Zentralregulierungsstelle. Erst mit der Zahlung durch die Zentralregulierungsstelle wird der K\u00e4ufer von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit.<br \/>\nDer K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.<br \/>\na) Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes ver\u00e4u\u00dfern oder verarbeiten, sofern sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse dadurch nicht wesentlich verschlechtern.<br \/>\nb) Der K\u00e4ufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt diese Abtretung an.<br \/>\nc) Wird die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verk\u00e4ufer hieran in H\u00f6he seines Rechnungswertes Miteigentum erworben, so steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.<br \/>\nd) Verkauft der K\u00e4ufer die Forderung im Rahmen des regresslosen Factorings, so tritt der K\u00e4ufer die daraus entstehende Forderung gegen den Factor an den Verk\u00e4ufer ab und leitet seinen Verkaufserl\u00f6s anteilig zum Wert der Rechte des Verk\u00e4ufers an der Ware an den Verk\u00e4ufer weiter. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offen zu legen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage im R\u00fcckstand ist oder sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse wesentlich verschlechtern. Der Verk\u00e4ufer nimmt diese Abtretung an.<br \/>\ne) Solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erm\u00e4chtigt. Die Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt, wenn der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug ger\u00e4t oder sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse wesentlich verschlechtern. In diesen F\u00e4llen ist der Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigt, seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen hat der K\u00e4ufer die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Ausk\u00fcnfte zu gestatten. Insbesondere hat er dem Verk\u00e4ufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, H\u00f6he der einzelnen Forderungen, Datum der Rechnungen usw. zu \u00fcbermitteln.<br \/>\n\u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Verk\u00e4ufer bestehenden Sicherheiten dessen s\u00e4mtliche Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist der Verk\u00e4ufer auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.<br \/>\nEine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzul\u00e4ssig. Von Pf\u00e4ndungen ist der Verk\u00e4ufer unter Angabe des Pf\u00e4ndungsgl\u00e4ubigers sofort zu benachrichtigen.<br \/>\nNimmt der Verk\u00e4ufer in Aus\u00fcbung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zur\u00fcck, so liegt darin nicht automatisch ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware freih\u00e4ndig zu ver\u00e4u\u00dfern.<br \/>\nDer K\u00e4ufer hat die Vorbehaltsware f\u00fcr den Verk\u00e4ufer unentgeltlich zu verwahren. Er hat sie gegen die \u00fcblichen Risiken wie Feuer, Diebstahl und Wasser im gebr\u00e4uchlichen Umfang zu versichern. Der K\u00e4ufer tritt seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche, die ihm aus Sch\u00e4den der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in H\u00f6he des Rechnungswertes der Ware an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an.<br \/>\nAlle Forderungen und Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bestimmungen genannten Sonderformen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus s\u00e4mtlichen Eventualverbindlichkeiten (Scheck\/Wechsel), die der Verk\u00e4ufer im Interesse des K\u00e4ufers eingegangen ist, bestehen. Im Falle des Satzes 1 ist es dem K\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich gestattet, Factoring f\u00fcr seine Au\u00dfenst\u00e4nde zu betreiben. Der K\u00e4ufer hat jedoch den Verk\u00e4ufer vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten zu informieren.<\/p>\n<p><b>\u00a7 14 Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Berger Digitaldruck Textilien<\/b><\/p>\n<p>Neukunden des Berger-Gesch\u00e4ftsbereichs \u201cDigitaldruck Textilien\u201d sind f\u00fcr die ersten drei abgeschlossenen Vertr\u00e4ge zur Vorauszahlung des Kaufpreises verpflichtet.<br \/>\nDer Mindestwert eines jeden abgeschlossenen Vertrages betr\u00e4gt 200 Euro. Sollte ein Auftrag mit einem geringeren Auftragswert vereinbart werden, wird ein Mindermengenzuschlag von 29 Euro berechnet.<br \/>\nDer sichere Versand von XXL-Rollen ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualit\u00e4tssicherung des Materials. Zu diesem Zweck verpackt der Verk\u00e4ufer die Einzelrollen in Transportrohren oder auf einer Palette. Die Kosten f\u00fcr den Versand in Transportrohren und\/oder auf Paletten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p><b>\u00a7 15 Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Berger-Textilien f\u00fcr B\u00fchnen-, Event- und Kunstleinwand<\/b><\/p>\n<p>Neukunden der Berger-Sparte \u201cTextiles for Stage, Event and Art Canvas\u201d sind f\u00fcr die ersten drei abgeschlossenen Vertr\u00e4ge zur Vorauszahlung des Kaufpreises verpflichtet.<br \/>\nDer Mindestwert eines jeden abgeschlossenen Vertrages betr\u00e4gt 200 Euro. Sollte ein Auftrag mit einem geringeren Auftragswert vereinbart werden, wird ein Mindermengenzuschlag von 29 Euro berechnet.<br \/>\nF\u00fcr kurze St\u00fccke, die wir auf Lager haben, wird in der Regel kein Kuponzuschlag berechnet. F\u00fcr den Zuschnitt (Coupons) berechnen wir einen extra 20% Coupon-Zuschlag plus 20,00 Euro Standardgeb\u00fchr pro Schnitt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 16 Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Zubeh\u00f6r<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr Neukunden der Berger-Sparte \u201cZubeh\u00f6r\u201d ist f\u00fcr die ersten drei abgeschlossenen Vertr\u00e4ge eine Vorauszahlung des Kaufpreises zu leisten.<br \/>\nDer Mindestwert eines jeden abgeschlossenen Vertrages betr\u00e4gt 100 Euro. Wird ein Vertrag mit einem geringeren Auftragswert vereinbart, wird ein Kleinmengenzuschlag von 29 Euro erhoben. Dieser Kleinmengenzuschlag entf\u00e4llt bei kombinierten Auftr\u00e4gen f\u00fcr Stoffe mit einem Gesamtwert von 200 Euro oder mehr.<br \/>\nWaren des Bereichs \u201cZubeh\u00f6r\u201d sind in der Regel nicht geschnitten erh\u00e4ltlich und werden in kompletten Verpackungseinheiten geliefert.<\/p>\n<p><b>\u00a7 17 Anwendbares Recht<\/b><\/p>\n<p>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n\n\t\t<\/div> \n\t<\/div>\n\t<\/div> \n<\/div><\/div>\n\t\t\t<\/div> \n\t\t<\/div>\n\t<\/div> \n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF A. 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