Stand: 03.06.2016
§ 1 Gültigkeitsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der A. Berger GmbH und Unternehmern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unternehmer ist eine Person oder Firma, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dazu gehören auch kleine Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Für alle Lieferungen und Leistungen der A. Berger GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers und/oder Vertragspartners erkennt die A. Berger GmbH nicht an, es sei denn, die A. Berger GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn A. Berger GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, derzeit Krefeld.
Die Ware wird von einem Werk in Deutschland geliefert. Der Verkäufer bestimmt den Frachtführer. Die Ware wird unversichert versandt. Eine Versandanzeige kann vereinbart werden.
Wünscht der Käufer den Frachtführer zu bestimmen, so hat er dies spätestens bei Vertragsschluss schriftlich zu erklären. In diesem Fall hat der Käufer die Abholung der Ware am Erfüllungsort zu veranlassen.
Die Verpackungskosten für Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers.
Teillieferungen werden sortiert und bei Kombination mit anderen Aufträgen verkaufsfertig sortiert. Sie sollen in kurzen Abständen aufeinander folgen und vorher angekündigt werden. Unsortierte Teillieferungen sind nur mit Zustimmung des Käufers zulässig.
Alle erhaltenen Waren sind vom Käufer am Tag des Eingangs und in jedem Fall vor ihrer Verarbeitung zu prüfen. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erheben. Geht innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge ein, so gilt die Ware als genehmigt und der Zustand der Ware als vertragsgemäß.
Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht rechtzeitig, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder nach einer Nachfrist von 12 Kalendertagen eine Rechnung über die Ware zu stellen (Rückstandsrechnung) oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
§ 3 Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch für Klagen aus Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln) ist der Sitz der A. Berger GmbH, derzeit Krefeld.
§ 4 Vertragsgegenstand
Die Waren werden zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche) geliefert. Alle Verkäufe werden nur in Bezug auf bestimmte Mengen, Artikel, Qualitäten und zu festen Preisen abgeschlossen. Diese sind für beide Parteien verbindlich. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
Blockaufträge sind zulässig. Bei Vertragsabschluß wird eine Frist gesetzt. Die Frist für die Abnahme der Ware darf 12 Monate nicht überschreiten.
Der Kaufgegenstand und der Vertrag können normalen technischen Abweichungen unterliegen, die bei der Produktion auftreten, wie z.B. Farb- und Maßabweichungen und Änderungen der technischen Daten. Solche technischen Abweichungen gelten als vertragsgemäß und berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln.
Ebenso werden Gewichtstoleranzen bis zu 10% und Mehr-/Minderlieferungen bis zu 15% ausdrücklich als vertragskonform angesehen.
Toleranzen von Fertigprodukten bis zu 5% sind ebenfalls nicht auszuschließen und werden vom Käufer als vertragsgemäß akzeptiert.
Bei den vom Verkäufer angegebenen oder veröffentlichten Materialeigenschaften handelt es sich um Erfahrungswerte aus Tests und praktischen Anwendungen. Die vielfältigen Einflüsse bei der Anwendung und während des Druckprozesses machen jedoch eine Eigenprüfung unabdingbar. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung besonderer Eigenschaften der Materialien in unserem Produktportfolio kann aus den Angaben zu Materialeigenschaften nicht abgeleitet werden. Aus einer Veröffentlichung von Materialeigenschaften kann daher keine Garantiezusage oder Beschaffenheitsgarantie abgeleitet werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise, geliefert ab Werk. Die Mehrwertsteuer in der am Tag der Lieferung geltenden Höhe sowie etwaige Versand-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Sofern der Verkäufer und der Käufer nicht gesondert einen bestimmten Kaufpreis vereinbaren, gelten die in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Verkäufers genannten Verkaufspreise.
Bezieht sich der Käufer bei seiner Bestellung z.B. auf andere als die in der Preisliste genannten Preise, so gilt der Vertrag auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Verkäufers.
Der Verkäufer akzeptiert im Allgemeinen keinen Vorschlag des Käufers, einen Vertrag auf der Grundlage einer anderen als der gültigen Preisliste des Verkäufers abzuschließen.
§ 6 Unterbrechung der Lieferung
Bei höherer Gewalt, unverschuldeten Arbeitskämpfen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung. Die Höchstdauer der Verlängerung beträgt jedoch 5 Wochen. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis vom Grund der Behinderung gegeben wird, sobald absehbar ist, dass die Liefer- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann.
Erfolgt die Lieferung oder Abnahme nicht innerhalb der verlängerten Liefer- und Abnahmefrist gemäß Ziffer 1, ist die andere Vertragspartei nach Setzung und Ablauf einer Nachfrist von 20 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche in den Fällen des § 1 sind ausgeschlossen, wenn die betroffene Vertragspartei ihre Verpflichtungen nach § 1 erfüllt hat.
§ 7 Nachfrist für die Lieferung
Nach Ablauf der Lieferfrist beginnt ohne Erklärung eine Nachfrist zur Lieferung von 20 Kalendertagen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so hat er dies dem Verkäufer unter Setzung einer 4-wöchigen Nachfrist nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich anzuzeigen.
Die Nachfrist für die Lieferung von versandfertiger Lagerware und für NOS-Ware (“Never-Out-of-Stock”) beträgt 12 Werktage. Im Falle der Nichtbelieferung wird der Käufer unverzüglich informiert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.
Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind vor Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, soweit nicht § 8 Abs. 2 und 3 Anwendung findet.
§ 8 Mängelrüge
Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln sind dem Verkäufer spätestens 12 Kalendertage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel hat der Käufer dem Verkäufer spätestens sieben Tage nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Die Beanstandung offener Mängel ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware geschnitten oder anderweitig verarbeitet wurde.
Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich erklärt, nach einem bestimmten Muster zu liefern.
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach Eingang der zurückgesandten Ware die mangelhafte Ware nachzubessern oder nach Wahl des Verkäufers mangelfreie Ersatzware geliefert zu bekommen. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Abs. 2 und 3 Anwendung finden.
Bei versteckten Mängeln steht dem Käufer nur das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag zu.
Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Mängelrüge, so gilt die Ware als mangelfrei und damit vom Käufer genehmigt, und der Vertrag gilt als erfüllt.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an der Ware, die durch den Gebrauch oder die Verarbeitung der Ware entstehen, es sei denn, der Verkäufer hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Ersatz oder Rücktritt besteht nicht. Wird die Stornierung vom Verkäufer akzeptiert, wird eine Bearbeitungsgebühr oder eine allgemeine Entschädigung in Höhe von 15% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 40,00 Euro (ohne MwSt.) berechnet. Bereits in Bearbeitung befindliche Materialien (Zuschnitt, Verarbeitung zu Fertigprodukten, Färbung) sind generell von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen
§ 9 Entschädigung
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieser Bedingungen etwas anderes ergibt.
Der Ausschluss in Ziffer 1 gilt nicht in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der Inhaber, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der in § 2 Satz 1 genannten Fälle vorliegt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.