Aktualisiert am 30. Juni 2026
1. Definitionen und Auslegung
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- Definitionen:
| “Berger” | bedeutet A. Berger GmbH, firmiert als Berger Textiles, mit der Handelsregisternummer HRB 13991, mit Sitz in der Weyerhofstraße 68, 47803 Krefeld, Deutschland. |
| “Geschäftstag” | Bedeutet ein Tag, der weder ein Samstag, Sonntag noch ein gesetzlicher Feiertag im Land Nordrhein-Westfalen ist, an dem die Banken in Düsseldorf geöffnet sind. |
| “Öffnungszeiten” | bedeutet die Betriebszeiten an Geschäftstagen, speziell: Mo–Do: 08:00–17:00 (MEZ), Fr: 08:00–16:30 (MEZ) |
| “Forderung” | bedeutet jede Forderung, jeder Anspruch, jede Klage oder jedes Verfahren eines Dritten, des Kunden oder von Berger, das sich ganz oder teilweise aus den Bedingungen ergibt oder damit in Verbindung steht. |
| “Bedingungen” | bedeutet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie alle besonderen Verkaufsbedingungen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird oder die schriftlich zwischen dem Kunden und Berger vereinbart werden. |
| “Kunde” | bedeutet die Entität oder Person, die die Waren von Berger kauft |
| “Lieferung” | bedeutet Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung der Waren am Lieferort oder wie anderweitig zwischen den Parteien vereinbart. |
| “Lieferdatum” | bedeutet das voraussichtliche Lieferdatum. |
| “Lieferort” | bedeutet den Lieferort, wie er von den Parteien vereinbart wurde (einschließlich Abholung an einem von Berger benannten Ort). Wenn kein spezifischer Ort vereinbart wird, ist der Lieferort die Türschwelle/der Haupteingang der Räumlichkeiten des Kunden. |
| “Waren” | bedeutet alle Waren oder Dienstleistungen (wie sie von Zeit zu Zeit variieren), (einschließlich jeder Teillieferung der Waren oder Teilen davon), die Berger gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat. |
| “Bestellung” | bedeutet eine Bestellung von Waren, die vom Kunden entweder online, per Bestellformular oder über ein anderes Verkaufsmittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefon usw.) aufgegeben wird. |
| “Zitat” | bedeutet eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). |
| “Parteien” | bedeuten Berger und der Kunde jeweils eine “Partei”. |
| “Spezifikation” | bedeutet jegliche spezifizierten Anforderungen an die Ware, einschließlich aller Messungen, zugehöriger Pläne und Zeichnungen. |
| “Garantiezeitraum” | hat die Bedeutung gemäß Klausel 9.2. |
- Interpretation
- A Person natürliche Person, juristische Person oder Gesellschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Eine Partei bezeichnet ihre persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionäre.
- Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung bezieht sich auf dieses in seiner jeweils geltenden Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung schließt alle darunter erlassenen Verordnungen mit ein.
- Nachfolgende Wörter nach den Begriffen einschließlich, enthalten, insbesondere, zum Beispiel oder eine ähnliche Wendung wird als beispielhaft ausgelegt und schränkt die Bedeutung der vorangegangenen Begriffe nicht ein.
- Sofern der.
- Ein Verweis auf Schreiben oder geschrieben schließt Fax aus, aber nicht E-Mail.
Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und beeinflussen deren Auslegung nicht.
2. Vertragsgrundlage
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- Diese Bedingungen gelten für eine Bestellung unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde einführen oder einbeziehen möchte oder die gesetzlich, handelsüblich, durch Gewohnheit oder im Geschäftsverkehr impliziert werden.
- Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und jede vom Kunden eingereichte zutreffende Spezifikation vollständig und richtig sind.
- Die Bestellung gilt erst als angenommen und wird somit Teil der Bedingungen, wenn Berger seine Annahme der Bestellung bestätigt. Zur Vermeidung von Zweifeln ist Berger zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen.
- Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, das ihm ansonsten zustehen könnte, sich auf Bedingungen zu berufen, die auf Dokumenten des Kunden enthalten, mit ihnen geliefert oder darin enthalten sind und die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen.
- Jeglicher Rat oder Empfehlung, der vom Berger oder dessen Angestellten oder Beauftragten an den Kunden oder dessen Angestellte oder Beauftragte bezüglich Lagerung, Anwendung oder Gebrauch der Waren gegeben wird, erfolgt gänzlich auf eigenes Risiko des Kunden und in dem gesetzlich zulässigen Umfang.
- Jegliche Muster, Zeichnungen, beschreibende Unterlagen oder Werbematerialien, die von Berger erstellt werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen/Broschüren von Berger online oder anderweitig enthalten sind, werden ausschließlich zum Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin genannten Waren zu vermitteln. Sie werden weder Teil des Vertrags zwischen den Parteien noch werden sie vertragliche Wirkung haben.
- Ein Angebot für die Waren, das von Berger unterbreitet wird, stellt kein bindendes Angebot dar und ist in keinem Fall für Berger bindend. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 1 Kalendermonat ab Ausstellungsdatum gültig und kann jederzeit von Berger zurückgezogen oder geändert werden, indem sie den Kunden darüber informiert.
- Irrtümer, Tippfehler oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen von Berger veröffentlichten oder herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können von Berger ohne jegliche Haftung von Berger korrigiert werden.
Die Bedingungen beeinträchtigen keine gesetzlichen Rechte, die dem Kunden zustehen.
3. Waren und Spezifikationen
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- Die Waren, wie sie von Zeit zu Zeit variieren, werden online beschrieben (Startseite – bergertextiles.com), oder in einer Spezifikation aufgeführt sind, und alle dafür angegebenen Preise unterliegen in jedem Fall einem nicht bindenden Angebot. Berger behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Preis des/der Waren zu erhöhen/oder jedes Angebot zu ändern, bis eine Bestellung von Berger angenommen wurde. Wenn ein Kunde einer Erhöhung/Änderung nicht zustimmt, muss er Berger innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung über die beabsichtigte Erhöhung benachrichtigen, andernfalls gilt diese automatisch als vom Kunden angenommen.
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Berger behält sich das Recht vor, solche Änderungen an einer Spezifikation der Waren vorzunehmen, die zur Einhaltung geltender Sicherheits- oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind oder die, falls die Waren nach der Spezifikation von Berger geliefert werden sollen, deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Lieferung
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- Berger stellt sicher, dass:
- Jede Lieferung wird von einem Lieferschein begleitet, der das Bestelldatum, alle relevanten Kunden- und Berger-Referenznummern, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Artikelnummer der Waren, soweit zutreffend) und spezielle Lagerungshinweise (falls vorhanden) enthält; und
- Berger liefert die Ware am Lieferdatum an den Lieferort.
- Das Lieferdatum ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt, und der Zeitpunkt der Lieferung ist in jedem Fall nicht wesentlich. Berger haftet nicht für Verluste, die aus irgendeiner Lieferverzögerung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware vollständig zu bezahlen; unabhängig davon, ob das Lieferdatum eingehalten wird oder nicht.
- Vorbehaltlich Klausel 4.2 und soweit nicht auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen, ist die Gesamthaftung von Berger, falls Berger die Waren nicht liefert, in jedem Fall auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Gesamtbetrag beschränkt.
- Wenn der Kunde keine klaren und/oder korrekten Lieferanweisungen gegeben hat, kann Berger nach eigenem Ermessen dem Kunden weitere Lieferversuche in Rechnung stellen.
- Sollte der Kunde eine Lieferung nicht erhalten haben, kann Berger nach eigenem Ermessen entweder dem Kunden weitere Zustellversuche in Rechnung stellen, die mit einer Gebühr von 50 € verbunden sind (und Berger behält sich das Recht vor, diese Gebühr im Einklang mit gestiegenen Kosten zu erhöhen), oder die Ware am Lieferort auf alleinige Haftung und Gefahr des Kunden hinterlassen (unabhängig davon, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung anwesend war oder nicht).
- Unbeschadet von Klausel 6, wenn die Lieferung nicht vernünftigerweise möglich ist und/oder der Kunde die Lieferung der Ware nicht innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung durch Berger oder deren Vertreter, dass die Ware zur Lieferung bereitsteht/Lieferversuch unternommen wurde, entgegennimmt/annimmt, dann;
- Die Lieferung der Waren gilt als erfolgt um 9:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem Berger den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren zur Lieferung/zur versuchten Lieferung bereitstehen.;
- Berger wird die Ware bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen.
- Sollte der Kunde die Lieferung der Waren zehn Werktage nach dem Tag, an dem Berger den Kunden über die Versandbereitschaft der Waren informiert hat, noch nicht erhalten oder angenommen haben, so ist Berger berechtigt, die Waren ganz oder teilweise weiterzuverkaufen oder anderweitig zu veräußern und dem Kunden nach Abzug der angemessenen Lager- und Verkaufskosten den Erlös zu unterbreiten, der den Warenpreis übersteigt, oder dem Kunden eine Nachzahlung für eine Unterschreitung des Warenpreises zu berechnen.
- Der Kunde erkennt an, dass aufgrund der Beschaffenheit der Waren Lieferungen durch Berger mit Gewichtstoleranzen von bis zu 10% und Längenabweichungen von ± 20% (entweder kürzer oder länger als die bestellte Länge) als vertragsgemäß gelten. Daher darf der Kunde diese nicht zurückweisen; erhält Berger jedoch eine Mitteilung des Kunden, dass eine falsche Warenmenge geliefert wurde, wird Berger entweder eine anteilige Anpassung der Rechnung für die Waren vornehmen oder die noch fehlenden Waren an den Kunden versenden. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass Berger gegenüber dem Kunden keine Haftung für Unterlieferungen übernimmt.
- Berger kann die Ware nach eigenem Ermessen in Teilen liefern, die getrennt in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Teillieferung begründet einen gesonderten Vertrag. Jegliche Lieferverzögerung oder jeder Mangel bei einer Lieferung oder einem Teil einer Lieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Lieferung oder Teillieferung.
- Berger stellt sicher, dass:
5. Kommissionsverkauf
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- Wo der Kunde Waren von Berger im Wege der Kommission kaufen soll, gelten die Bedingungen nicht, und die Parteien verhandeln hierfür gesonderte Bedingungen.
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6. Export
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- Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien gelten die Bestimmungen dieser Klausel 6 ausschließlich für den Fall, dass die Waren zum Export aus Deutschland geliefert werden.
- Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, erfolgen die Warenlieferungen ab Werk.
7. Spezifische/Maßgeschneiderte Waren
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- Wenn der Kunde spezifische oder maßgeschneiderte Waren angefordert hat, behält sich Berger das Recht vor, einen Mindestbestellwert (in Bezug auf Menge und/oder Kosten) festzulegen, der zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart wird.
- Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass alle Bestellungen für Sonderanfertigungen aufgrund ihrer kundenspezifischen Herstellung nicht erstattungsfähig und/oder stornierbar sind und der Kunde verpflichtet ist, die Bestellung vollständig zu bezahlen, sobald sie von Berger angenommen wurde.
8. Rückgaben/Stornierungen
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- Berger behält sich das Recht vor, jede Bestellung vor dem Versand, der Installation (sofern zutreffend) oder der Zahlung (je nachdem, was später eintritt) ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu stornieren, mit Ausnahme der Rückerstattung (sofern die Bestellung bereits bezahlt wurde).
- Der Kunde stimmt zu, dass Berger nicht verpflichtet ist, Kundenwünsche bezüglich Stornierungen oder Rücksendungen anzunehmen, es sei denn, Berger verstößt gegen Klausel 9 (Garantie).
- Sofern Klausel 9 gilt oder Berger bestätigt hat, dass die angeforderten Waren nach Annahme einer Bestellung nicht auf Lager sind, ist Berger nicht verpflichtet, einer Aufforderung des Kunden zur Stornierung/Rückgabe einer Bestellung nachzukommen und kann dies nach eigenem Ermessen tun.
- Abgesehen von Klausel 9 oder wenn Berger bestätigt hat, dass die angeforderten Waren nicht vorrätig sind, und Berger eine Rücknahmeanfrage (nach eigenem Ermessen) akzeptiert hat, erklärt sich der Kunde mit der Rückgabe oder Stornierung einer Bestellung damit einverstanden, Berger für alle Kosten haftbar zu machen, die Berger aus der Annahme einer Rückgabe oder Stornierung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Nebenkosten (einschließlich Wiederauffüllungsgebühren von Lieferanten, Transportkosten usw.), Lagerkosten usw.
- Bei Kündigung des Vertrags/einer Bestellung, aus welchem Grund auch immer, gibt der Kunde auf Kosten des Kunden alle Spandex-Materialien und alle gelieferten Waren zurück, die nicht vollständig bezahlt wurden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Spandex die Geschäftsräume des Kunden betreten und diese in Besitz nehmen. Bis zur Rückgabe ist der Kunde allein für deren sichere Aufbewahrung verantwortlich und wird diese für keinen anderen Zweck als zur Erfüllung dieser Klausel 5 verwenden.
- Dies beeinträchtigt keine Ihrer gesetzlichen Rechte.
9. Qualität/Gewährleistung
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- Berger gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung Folgendes sein wird:
- entsprechen ihrer Beschreibung und jeder anwendbaren Spezifikation; und
- frei von Sachmängeln in Bezug auf Konstruktion, Material und Verarbeitung sind; und
- von zufriedenstellender Qualität sein; und
- in jedem von Berger angebotenen Zweck fit sein.
- Nach der Lieferung gilt die Herstellergarantie (einschließlich der angegebenen Laufzeit). Zur Klarstellung: Sofern keine solche Herstellergarantiezeit gewährt wird und soweit gesetzlich nicht eingeschränkt, gilt eine Garantie (ab Herstellungsdatum) von:
- 12 Kalendermonate für beschichtete Textilien; und
- 24 Kalendermonate für unbeschichtete Textilien gelten.
- Berger gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung Folgendes sein wird:
Für alle anderen Waren gilt die gesetzliche Mindestgarantie (oder wo zulässig, wird keine Garantie gewährt).
- Vorbehaltlich der Klauseln 2, 9.4 und 9.5, nur wenn:
- der Kunde benachrichtigt Berger schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung oder innerhalb von 5 Werktagen, nachdem der Kunde hätte entdecken müssen, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 1 dargelegten Garantie entsprechen;
- Berger eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung solcher Waren erhält; und
- Der Kunde (sofern von Berger dazu aufgefordert) sendet die Ware auf Kosten von Berger an den Geschäftssitz von Berger zurück,
- Alle Waren müssen ausreichend verpackt und in verkaufsfähigem Zustand zurückgesandt werden.
Berger wird nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware reparieren oder ersetzen oder den Kaufpreis der mangelhaften Ware vollständig erstatten.
- Berger haftet nicht für die Nichterfüllung der in Klausel 1 und 9.2 aufgeführten Garantien durch die Ware, wenn:
- Der Kunde verstößt gegen Klausel 2;
- der Kunde die Ware nach Absprache gemäß Ziffer 2 weiter nutzt;
- Der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Berger bezüglich Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Nutzung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die übliche Handelspraxiskontrolle bezüglich derselben nicht befolgt hat;
- Der Mangel entsteht, wenn Berger zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen folgt, die vom Kunden geliefert wurden;
- der Kunde befolgt keine Anweisungen/Richtlinien des Herstellers;
- der Kunde die Ware falsch verwendet oder falsch anwendet;
- der Kunde solche Waren ohne schriftliche Zustimmung von Berger verändert oder repariert;
- der Mangel auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lagerungs- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
- die Waren unterscheiden sich infolge von Änderungen, die vorgenommen wurden, um die Einhaltung der geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sicherzustellen.
- Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 2 haftet Berger gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 9.1 genannten Garantie durch die Ware, und in jedem Fall übersteigt ihre Haftung nicht die in Ziffer 15 vorgesehene Grenze.
- Alle gesetzlich vorgesehenen stillschweigenden Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, von den Bedingungen ausgeschlossen.
Wurden im Rahmen dieses Abschnitts 9 Waren repariert oder ersetzt, gilt der Rest der Garantiezeit. Ist die Garantiezeit abgelaufen, gibt es, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, keine Garantiezeit für die reparierte/ersetzte Ware.
10. Titel und Risiko
Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, geht die Gefahr für die Ware mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
Der Titel an den Waren geht erst auf den Kunden über, wenn Berger die vollständige Zahlung des Kaufpreises der Waren (plus Mehrwertsteuer und andere anwendbare Gebühren) und aller anderen Beträge, die Berger vom Kunden aufgrund irgendeines Grundes geschuldet werden oder geschuldet werden, in bar oder als Sichteinlage erhalten hat. Wo der Titel an den Waren nicht übergegangen ist, wird der Kunde die Waren als Verwahrer von Berger halten.
- Bis zum Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf einen Kunden übergegangen ist, wird der Kunde in seiner Eigenschaft als Verwahrer:
- die Waren getrennt von allen anderen vom Kunden gehaltenen Waren aufzubewahren, damit sie leicht als Eigentum von Berger identifizierbar bleiben;
- keine Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Ware entfernen, verunstalten oder verdecken;
- die Waren in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken zum vollen Preis zu versichern;
- Berger unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er von einem der in Ziffer 1(b) bis Ziffer 16.1(d) aufgeführten Ereignisse betroffen ist; und
- Berger die Informationen zur Verfügung stellen, die Berger von Zeit zu Zeit vernünftigerweise benötigt in Bezug auf:
- die Waren; und die laufende finanzielle Situation des Kunden.
Wo der Kunde aus der Ware einen neuen Gegenstand herstellt, sei er fertig oder nicht, oder wo der Kunde die Ware mit anderen Waren vermischt (zu einem neuen Gegenstand) oder wo die Ware Bestandteil anderer Waren wird (“neue Ware”), stimmt der Kunde Berger zu:
- dass das Eigentum an den Neuen Waren unverzüglich auf Berger übergeht;
- dass bis zur vollständigen Begleichung aller Berger geschuldeten Beträge, sei es aus diesen Bedingungen oder aus einem anderen Vertrag, der Kunde die neuen Waren treuhänderisch für Berger halten wird; und
- wenn von Berger gefordert, die neuen Waren so zu lagern, dass das Eigentum von Berger klar ersichtlich ist und in jedem Fall gemäß Klausel 3.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ermächtigt Berger den Kunden, die Ware als deren Erfüllungsgehilfe weiterzuverkaufen. Der Kunde wird jedoch gegenüber Dritten nicht geltend machen, dass er in irgendeiner Weise für Berger tätig wird. Berger wird nicht an Verträge mit Dritten gebunden, die vom Kunden abgeschlossen werden. Der Kunde stellt sicher, dass:
- Der Kunde führt Aufzeichnungen über alle Waren, die Berger gehören.
- Sollte der Kunde sterben/aufhören zu existieren, die Zahlung einstellen oder eine Gläubigerversammlung einberufen oder zahlungsunfähig werden oder den Insolvenzgesetzen unterliegen oder, falls es sich um ein Unternehmen handelt, eine Versammlung zum Zwecke der Liquidation einberufen oder eine Liquidation durchführen oder eine Insolvenzanfechtung gegen sich erhalten oder einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellen, kann Berger nach eigenem Ermessen, ungeachtet seines Verzichtes auf einen solchen Verzug oder eine solche Nichterfüllung und unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus diesem Vertrag, die Zahlung vor oder bei Lieferung verlangen oder die Waren zurücknehmen und in eigenem Interesse verwerten, ohne dadurch seine Ansprüche auf Schadensersatz für Verluste, die sich aus einem solchen Weiterverkauf ergeben, zu beeinträchtigen.
Ein Verstoß gegen Klausel 3 führt dazu, dass sämtliche vom Kunden an Berger geschuldeten Gelder (unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von Berger) sofort fällig und zahlbar werden. Sobald das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen oder zu verwenden.