ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER A. BERGER GMBH

Aktualisiert am 30. Juni 2026

1. Definitionen und Auslegung

    • Definitionen:
“Berger” bedeutet A. Berger GmbH, firmiert als Berger Textiles, mit der Handelsregisternummer HRB 13991, mit Sitz in der Weyerhofstraße 68, 47803 Krefeld, Deutschland.
“Geschäftstag” Bedeutet ein Tag, der weder ein Samstag, Sonntag noch ein gesetzlicher Feiertag im Land Nordrhein-Westfalen ist, an dem die Banken in Düsseldorf geöffnet sind.
“Öffnungszeiten” bedeutet die Betriebszeiten an Geschäftstagen, speziell: Mo–Do: 08:00–17:00 (MEZ), Fr: 08:00–16:30 (MEZ)
“Forderung” bedeutet jede Forderung, jeder Anspruch, jede Klage oder jedes Verfahren eines Dritten, des Kunden oder von Berger, das sich ganz oder teilweise aus den Bedingungen ergibt oder damit in Verbindung steht.
“Bedingungen” bedeutet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie alle besonderen Verkaufsbedingungen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird oder die schriftlich zwischen dem Kunden und Berger vereinbart werden.
“Kunde” bedeutet die Entität oder Person, die die Waren von Berger kauft
“Lieferung” bedeutet Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung der Waren am Lieferort oder wie anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.
“Lieferdatum” bedeutet das voraussichtliche Lieferdatum.
“Lieferort” bedeutet den Lieferort, wie er von den Parteien vereinbart wurde (einschließlich Abholung an einem von Berger benannten Ort). Wenn kein spezifischer Ort vereinbart wird, ist der Lieferort die Türschwelle/der Haupteingang der Räumlichkeiten des Kunden.
“Waren” bedeutet alle Waren oder Dienstleistungen (wie sie von Zeit zu Zeit variieren), (einschließlich jeder Teillieferung der Waren oder Teilen davon), die Berger gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat.
“Bestellung” bedeutet eine Bestellung von Waren, die vom Kunden entweder online, per Bestellformular oder über ein anderes Verkaufsmittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefon usw.) aufgegeben wird.
“Zitat” bedeutet eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
“Parteien” bedeuten Berger und der Kunde jeweils eine “Partei”.
“Spezifikation” bedeutet jegliche spezifizierten Anforderungen an die Ware, einschließlich aller Messungen, zugehöriger Pläne und Zeichnungen.
“Garantiezeitraum” hat die Bedeutung gemäß Klausel 9.2.
  • Interpretation
    • A Person natürliche Person, juristische Person oder Gesellschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt).
    • Eine Partei bezeichnet ihre persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionäre.
    • Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung bezieht sich auf dieses in seiner jeweils geltenden Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung schließt alle darunter erlassenen Verordnungen mit ein.
    • Nachfolgende Wörter nach den Begriffen einschließlich, enthalten, insbesondere, zum Beispiel oder eine ähnliche Wendung wird als beispielhaft ausgelegt und schränkt die Bedeutung der vorangegangenen Begriffe nicht ein.
    • Sofern der.
    • Ein Verweis auf Schreiben oder geschrieben schließt Fax aus, aber nicht E-Mail.

Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und beeinflussen deren Auslegung nicht.

2. Vertragsgrundlage

    • Diese Bedingungen gelten für eine Bestellung unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde einführen oder einbeziehen möchte oder die gesetzlich, handelsüblich, durch Gewohnheit oder im Geschäftsverkehr impliziert werden.
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und jede vom Kunden eingereichte zutreffende Spezifikation vollständig und richtig sind.
    • Die Bestellung gilt erst als angenommen und wird somit Teil der Bedingungen, wenn Berger seine Annahme der Bestellung bestätigt. Zur Vermeidung von Zweifeln ist Berger zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen.
    • Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, das ihm ansonsten zustehen könnte, sich auf Bedingungen zu berufen, die auf Dokumenten des Kunden enthalten, mit ihnen geliefert oder darin enthalten sind und die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen.
    • Jeglicher Rat oder Empfehlung, der vom Berger oder dessen Angestellten oder Beauftragten an den Kunden oder dessen Angestellte oder Beauftragte bezüglich Lagerung, Anwendung oder Gebrauch der Waren gegeben wird, erfolgt gänzlich auf eigenes Risiko des Kunden und in dem gesetzlich zulässigen Umfang.
    • Jegliche Muster, Zeichnungen, beschreibende Unterlagen oder Werbematerialien, die von Berger erstellt werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen/Broschüren von Berger online oder anderweitig enthalten sind, werden ausschließlich zum Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin genannten Waren zu vermitteln. Sie werden weder Teil des Vertrags zwischen den Parteien noch werden sie vertragliche Wirkung haben.
    • Ein Angebot für die Waren, das von Berger unterbreitet wird, stellt kein bindendes Angebot dar und ist in keinem Fall für Berger bindend. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 1 Kalendermonat ab Ausstellungsdatum gültig und kann jederzeit von Berger zurückgezogen oder geändert werden, indem sie den Kunden darüber informiert.
    • Irrtümer, Tippfehler oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen von Berger veröffentlichten oder herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können von Berger ohne jegliche Haftung von Berger korrigiert werden.

Die Bedingungen beeinträchtigen keine gesetzlichen Rechte, die dem Kunden zustehen.

3. Waren und Spezifikationen

      • Die Waren, wie sie von Zeit zu Zeit variieren, werden online beschrieben (Startseite – bergertextiles.com), oder in einer Spezifikation aufgeführt sind, und alle dafür angegebenen Preise unterliegen in jedem Fall einem nicht bindenden Angebot. Berger behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Preis des/der Waren zu erhöhen/oder jedes Angebot zu ändern, bis eine Bestellung von Berger angenommen wurde. Wenn ein Kunde einer Erhöhung/Änderung nicht zustimmt, muss er Berger innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung über die beabsichtigte Erhöhung benachrichtigen, andernfalls gilt diese automatisch als vom Kunden angenommen.

Berger behält sich das Recht vor, solche Änderungen an einer Spezifikation der Waren vorzunehmen, die zur Einhaltung geltender Sicherheits- oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind oder die, falls die Waren nach der Spezifikation von Berger geliefert werden sollen, deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Lieferung

    • Berger stellt sicher, dass:
      • Jede Lieferung wird von einem Lieferschein begleitet, der das Bestelldatum, alle relevanten Kunden- und Berger-Referenznummern, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Artikelnummer der Waren, soweit zutreffend) und spezielle Lagerungshinweise (falls vorhanden) enthält; und
      • Berger liefert die Ware am Lieferdatum an den Lieferort.
    • Das Lieferdatum ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt, und der Zeitpunkt der Lieferung ist in jedem Fall nicht wesentlich. Berger haftet nicht für Verluste, die aus irgendeiner Lieferverzögerung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware vollständig zu bezahlen; unabhängig davon, ob das Lieferdatum eingehalten wird oder nicht.
    • Vorbehaltlich Klausel 4.2 und soweit nicht auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen, ist die Gesamthaftung von Berger, falls Berger die Waren nicht liefert, in jedem Fall auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Gesamtbetrag beschränkt.
    • Wenn der Kunde keine klaren und/oder korrekten Lieferanweisungen gegeben hat, kann Berger nach eigenem Ermessen dem Kunden weitere Lieferversuche in Rechnung stellen.
    • Sollte der Kunde eine Lieferung nicht erhalten haben, kann Berger nach eigenem Ermessen entweder dem Kunden weitere Zustellversuche in Rechnung stellen, die mit einer Gebühr von 50 € verbunden sind (und Berger behält sich das Recht vor, diese Gebühr im Einklang mit gestiegenen Kosten zu erhöhen), oder die Ware am Lieferort auf alleinige Haftung und Gefahr des Kunden hinterlassen (unabhängig davon, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung anwesend war oder nicht).
    • Unbeschadet von Klausel 6, wenn die Lieferung nicht vernünftigerweise möglich ist und/oder der Kunde die Lieferung der Ware nicht innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung durch Berger oder deren Vertreter, dass die Ware zur Lieferung bereitsteht/Lieferversuch unternommen wurde, entgegennimmt/annimmt, dann;
      • Die Lieferung der Waren gilt als erfolgt um 9:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem Berger den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren zur Lieferung/zur versuchten Lieferung bereitstehen.;
      • Berger wird die Ware bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen.
    • Sollte der Kunde die Lieferung der Waren zehn Werktage nach dem Tag, an dem Berger den Kunden über die Versandbereitschaft der Waren informiert hat, noch nicht erhalten oder angenommen haben, so ist Berger berechtigt, die Waren ganz oder teilweise weiterzuverkaufen oder anderweitig zu veräußern und dem Kunden nach Abzug der angemessenen Lager- und Verkaufskosten den Erlös zu unterbreiten, der den Warenpreis übersteigt, oder dem Kunden eine Nachzahlung für eine Unterschreitung des Warenpreises zu berechnen.
    • Der Kunde erkennt an, dass aufgrund der Beschaffenheit der Waren Lieferungen durch Berger mit Gewichtstoleranzen von bis zu 10% und Längenabweichungen von ± 20% (entweder kürzer oder länger als die bestellte Länge) als vertragsgemäß gelten. Daher darf der Kunde diese nicht zurückweisen; erhält Berger jedoch eine Mitteilung des Kunden, dass eine falsche Warenmenge geliefert wurde, wird Berger entweder eine anteilige Anpassung der Rechnung für die Waren vornehmen oder die noch fehlenden Waren an den Kunden versenden. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass Berger gegenüber dem Kunden keine Haftung für Unterlieferungen übernimmt.
    • Berger kann die Ware nach eigenem Ermessen in Teilen liefern, die getrennt in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Teillieferung begründet einen gesonderten Vertrag. Jegliche Lieferverzögerung oder jeder Mangel bei einer Lieferung oder einem Teil einer Lieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Lieferung oder Teillieferung.

 5. Kommissionsverkauf

      • Wo der Kunde Waren von Berger im Wege der Kommission kaufen soll, gelten die Bedingungen nicht, und die Parteien verhandeln hierfür gesonderte Bedingungen.

6. Export

    • Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien gelten die Bestimmungen dieser Klausel 6 ausschließlich für den Fall, dass die Waren zum Export aus Deutschland geliefert werden.
    • Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, erfolgen die Warenlieferungen ab Werk.

7. Spezifische/Maßgeschneiderte Waren

    • Wenn der Kunde spezifische oder maßgeschneiderte Waren angefordert hat, behält sich Berger das Recht vor, einen Mindestbestellwert (in Bezug auf Menge und/oder Kosten) festzulegen, der zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart wird.
    • Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass alle Bestellungen für Sonderanfertigungen aufgrund ihrer kundenspezifischen Herstellung nicht erstattungsfähig und/oder stornierbar sind und der Kunde verpflichtet ist, die Bestellung vollständig zu bezahlen, sobald sie von Berger angenommen wurde.

8. Rückgaben/Stornierungen

    • Berger behält sich das Recht vor, jede Bestellung vor dem Versand, der Installation (sofern zutreffend) oder der Zahlung (je nachdem, was später eintritt) ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu stornieren, mit Ausnahme der Rückerstattung (sofern die Bestellung bereits bezahlt wurde).
    • Der Kunde stimmt zu, dass Berger nicht verpflichtet ist, Kundenwünsche bezüglich Stornierungen oder Rücksendungen anzunehmen, es sei denn, Berger verstößt gegen Klausel 9 (Garantie).
    • Sofern Klausel 9 gilt oder Berger bestätigt hat, dass die angeforderten Waren nach Annahme einer Bestellung nicht auf Lager sind, ist Berger nicht verpflichtet, einer Aufforderung des Kunden zur Stornierung/Rückgabe einer Bestellung nachzukommen und kann dies nach eigenem Ermessen tun.
    • Abgesehen von Klausel 9 oder wenn Berger bestätigt hat, dass die angeforderten Waren nicht vorrätig sind, und Berger eine Rücknahmeanfrage (nach eigenem Ermessen) akzeptiert hat, erklärt sich der Kunde mit der Rückgabe oder Stornierung einer Bestellung damit einverstanden, Berger für alle Kosten haftbar zu machen, die Berger aus der Annahme einer Rückgabe oder Stornierung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Nebenkosten (einschließlich Wiederauffüllungsgebühren von Lieferanten, Transportkosten usw.), Lagerkosten usw.
    • Bei Kündigung des Vertrags/einer Bestellung, aus welchem ​​Grund auch immer, gibt der Kunde auf Kosten des Kunden alle Spandex-Materialien und alle gelieferten Waren zurück, die nicht vollständig bezahlt wurden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Spandex die Geschäftsräume des Kunden betreten und diese in Besitz nehmen. Bis zur Rückgabe ist der Kunde allein für deren sichere Aufbewahrung verantwortlich und wird diese für keinen anderen Zweck als zur Erfüllung dieser Klausel 5 verwenden.
    • Dies beeinträchtigt keine Ihrer gesetzlichen Rechte.

9. Qualität/Gewährleistung

    • Berger gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung Folgendes sein wird:
      • entsprechen ihrer Beschreibung und jeder anwendbaren Spezifikation; und
      • frei von Sachmängeln in Bezug auf Konstruktion, Material und Verarbeitung sind; und
      • von zufriedenstellender Qualität sein; und
      • in jedem von Berger angebotenen Zweck fit sein.
    • Nach der Lieferung gilt die Herstellergarantie (einschließlich der angegebenen Laufzeit). Zur Klarstellung: Sofern keine solche Herstellergarantiezeit gewährt wird und soweit gesetzlich nicht eingeschränkt, gilt eine Garantie (ab Herstellungsdatum) von:
      • 12 Kalendermonate für beschichtete Textilien; und
      • 24 Kalendermonate für unbeschichtete Textilien gelten.

Für alle anderen Waren gilt die gesetzliche Mindestgarantie (oder wo zulässig, wird keine Garantie gewährt).

  • Vorbehaltlich der Klauseln 2, 9.4 und 9.5, nur wenn:
    • der Kunde benachrichtigt Berger schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung oder innerhalb von 5 Werktagen, nachdem der Kunde hätte entdecken müssen, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 1 dargelegten Garantie entsprechen;
    • Berger eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung solcher Waren erhält; und
    • Der Kunde (sofern von Berger dazu aufgefordert) sendet die Ware auf Kosten von Berger an den Geschäftssitz von Berger zurück,
    • Alle Waren müssen ausreichend verpackt und in verkaufsfähigem Zustand zurückgesandt werden.

Berger wird nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware reparieren oder ersetzen oder den Kaufpreis der mangelhaften Ware vollständig erstatten.

  • Berger haftet nicht für die Nichterfüllung der in Klausel 1 und 9.2 aufgeführten Garantien durch die Ware, wenn:
    • Der Kunde verstößt gegen Klausel 2;
    • der Kunde die Ware nach Absprache gemäß Ziffer 2 weiter nutzt;
    • Der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Berger bezüglich Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Nutzung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die übliche Handelspraxiskontrolle bezüglich derselben nicht befolgt hat;
    • Der Mangel entsteht, wenn Berger zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen folgt, die vom Kunden geliefert wurden;
    • der Kunde befolgt keine Anweisungen/Richtlinien des Herstellers;
    • der Kunde die Ware falsch verwendet oder falsch anwendet;
    • der Kunde solche Waren ohne schriftliche Zustimmung von Berger verändert oder repariert;
    • der Mangel auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lagerungs- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
    • die Waren unterscheiden sich infolge von Änderungen, die vorgenommen wurden, um die Einhaltung der geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sicherzustellen.
  • Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 2 haftet Berger gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 9.1 genannten Garantie durch die Ware, und in jedem Fall übersteigt ihre Haftung nicht die in Ziffer 15 vorgesehene Grenze.
  • Alle gesetzlich vorgesehenen stillschweigenden Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, von den Bedingungen ausgeschlossen.

Wurden im Rahmen dieses Abschnitts 9 Waren repariert oder ersetzt, gilt der Rest der Garantiezeit. Ist die Garantiezeit abgelaufen, gibt es, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, keine Garantiezeit für die reparierte/ersetzte Ware.

10. Titel und Risiko

Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, geht die Gefahr für die Ware mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.

Der Titel an den Waren geht erst auf den Kunden über, wenn Berger die vollständige Zahlung des Kaufpreises der Waren (plus Mehrwertsteuer und andere anwendbare Gebühren) und aller anderen Beträge, die Berger vom Kunden aufgrund irgendeines Grundes geschuldet werden oder geschuldet werden, in bar oder als Sichteinlage erhalten hat. Wo der Titel an den Waren nicht übergegangen ist, wird der Kunde die Waren als Verwahrer von Berger halten.

  • Bis zum Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf einen Kunden übergegangen ist, wird der Kunde in seiner Eigenschaft als Verwahrer:
  • die Waren getrennt von allen anderen vom Kunden gehaltenen Waren aufzubewahren, damit sie leicht als Eigentum von Berger identifizierbar bleiben;
  • keine Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Ware entfernen, verunstalten oder verdecken;
  • die Waren in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken zum vollen Preis zu versichern;
  • Berger unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er von einem der in Ziffer 1(b) bis Ziffer 16.1(d) aufgeführten Ereignisse betroffen ist; und
  • Berger die Informationen zur Verfügung stellen, die Berger von Zeit zu Zeit vernünftigerweise benötigt in Bezug auf:
  • die Waren; und die laufende finanzielle Situation des Kunden.

Wo der Kunde aus der Ware einen neuen Gegenstand herstellt, sei er fertig oder nicht, oder wo der Kunde die Ware mit anderen Waren vermischt (zu einem neuen Gegenstand) oder wo die Ware Bestandteil anderer Waren wird (“neue Ware”), stimmt der Kunde Berger zu:

  • dass das Eigentum an den Neuen Waren unverzüglich auf Berger übergeht;
  • dass bis zur vollständigen Begleichung aller Berger geschuldeten Beträge, sei es aus diesen Bedingungen oder aus einem anderen Vertrag, der Kunde die neuen Waren treuhänderisch für Berger halten wird; und
  • wenn von Berger gefordert, die neuen Waren so zu lagern, dass das Eigentum von Berger klar ersichtlich ist und in jedem Fall gemäß Klausel 3.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ermächtigt Berger den Kunden, die Ware als deren Erfüllungsgehilfe weiterzuverkaufen. Der Kunde wird jedoch gegenüber Dritten nicht geltend machen, dass er in irgendeiner Weise für Berger tätig wird. Berger wird nicht an Verträge mit Dritten gebunden, die vom Kunden abgeschlossen werden. Der Kunde stellt sicher, dass:

  • Der Kunde führt Aufzeichnungen über alle Waren, die Berger gehören.
  • Sollte der Kunde sterben/aufhören zu existieren, die Zahlung einstellen oder eine Gläubigerversammlung einberufen oder zahlungsunfähig werden oder den Insolvenzgesetzen unterliegen oder, falls es sich um ein Unternehmen handelt, eine Versammlung zum Zwecke der Liquidation einberufen oder eine Liquidation durchführen oder eine Insolvenzanfechtung gegen sich erhalten oder einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellen, kann Berger nach eigenem Ermessen, ungeachtet seines Verzichtes auf einen solchen Verzug oder eine solche Nichterfüllung und unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus diesem Vertrag, die Zahlung vor oder bei Lieferung verlangen oder die Waren zurücknehmen und in eigenem Interesse verwerten, ohne dadurch seine Ansprüche auf Schadensersatz für Verluste, die sich aus einem solchen Weiterverkauf ergeben, zu beeinträchtigen.

Ein Verstoß gegen Klausel 3 führt dazu, dass sämtliche vom Kunden an Berger geschuldeten Gelder (unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von Berger) sofort fällig und zahlbar werden. Sobald das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen oder zu verwenden.

 

11. Preis und Zahlung

Der Preis der Waren entspricht dem in einem Angebot genannten Preis, wie er von Berger (auf deren Website oder anderweitig) bestätigt oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wird. Zur Klarstellung sind keine Bestellung oder kein Angebot für eine der Parteien bindend und können, unbeschadet anderer Abschnitte der Bedingungen, jederzeit vor Annahme zurückgezogen werden.

Berger kann, indem er dem Kunden jederzeit vor der Lieferung eine Mitteilung zukommen lässt, den Preis der Waren erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten der Waren widerzuspiegeln, die auf Folgendes zurückzuführen ist:

  • jeder Faktor, der außerhalb der Kontrolle von Berger liegt (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
  • jede Aufforderung des Kunden zur Änderung des Liefertermins oder der Liefertermine, der Mengen oder Arten der bestellten Waren oder der Spezifikation; oder
  • jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, Berger angemessene oder korrekte Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.

Der Preis der Ware:

  • ohne Umsatzsteuerbeträge, die der Kunde zusätzlich an Berger zum jeweils geltenden Satz zu entrichten hat; und
  • schliesst die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Ware aus, die dem Kunden entweder separat oder als Teil der Rechnung für die Ware in Rechnung gestellt werden.
  • einschließlich relevanter Prämien, die für eine Kreditversicherung gezahlt wurden (soweit zutreffend).

Der Preis der Lieferung richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung zwischen Berger und dem Kunden. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, ist Berger berechtigt, dem Kunden die Waren bei oder jederzeit nach Versand der Waren in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Waren sollen vom Kunden abgeholt werden oder der Kunde versäumt es schuldhaft, die Waren abzunehmen. In diesem Fall ist Berger berechtigt, dem Kunden den Preis jederzeit nach Benachrichtigung des Kunden durch Berger, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder (je nach Fall) nach Anbieten der Lieferung der Waren durch Berger in Rechnung zu stellen.

Wo Berger zustimmt, dass die Zahlung für die Waren durch einen Dritten im Namen des Kunden erfolgen kann, wird Berger dem Dritten eine Rechnung für die Waren ausstellen. Der Kunde muss die Geschäftsbedingungen dieses Dritten unverzüglich ausführen und einhalten, soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Zahlung gemäß den in den Bedingungen 6 und 11.7 genannten Zeitplänen an Berger erfolgt. Sollte der Kunde die Geschäftsbedingungen des Dritten nicht einhalten, sodass die Zahlung nicht gemäß Klausel 11.6 an Berger erfolgt, haftet der Kunde für die Zahlung der Rechnung, unbeschadet seiner Vereinbarung über die Zahlung durch einen Dritten, und der gesamte Preis wird sofort vom Kunden fällig.

Die Zahlung der Rechnungen muss spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Zahlungsfrist ist unter allen Umständen wesentlich.

Der Kunde wird alle Ansprüche wegen Rechnungsfehlern oder Anpassungen schriftlich innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Rechnungsdatum geltend machen. Nicht rechtzeitig schriftlich eingegangene Ansprüche sind vom Kunden verwirkt.

Berger behält sich das Recht vor, seine Zahlungsbedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, sein benanntes Bankkonto, Zahlungsmethode usw.) jederzeit durch Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch Benachrichtigung des Kunden zu ändern.

Sollte der Kunde eine fällige Zahlung an Berger gemäß den Bedingungen nicht fristgerecht leisten, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Berger – unbeschadet der Rechte von Berger gemäß Ziffer 16 und nach alleinigem Ermessen von Berger – Folgendes tun kann:

  • dem Kunden Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Begleichung des überfälligen Betrags in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Gerichtsurteil geschieht. Die Zinsen gemäß dieser Klausel 8 fallen täglich in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweils geltenden Leitzins der Europäischen Zentralbank an, jedoch in Höhe von 10% pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Leitzins unter 0% liegt.
  • Berger kann jede weitere Bestellung/Lieferung an den Kunden aussetzen (ohne jegliche Haftung für Berger);
  • erfordern, dass der Kunde alle unbezahlten Waren (auf alleinige Kosten des Kunden) zurückgibt;
  • betreten Sie die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen sich die Waren befinden, und nehmen Sie die Waren wieder in Besitz;
  • die sofortige Zahlung aller anderen offenen Rechnungen und/oder Guthaben, unabhängig davon, ob diese zur Zahlung fällig sind oder nicht; und die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen den Kunden wegen aller ausstehenden Beträge, für die der Kunde Berger’s Anwaltsgebühren zu tragen hat, unabhängig davon, ob Berger tatsächlich eine Klage einreicht.
  • Alle Beträge, die gemäß den Bedingungen fällig sind, werden vollständig ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung bezahlt (außer Abzügen oder Einbehaltungen von Steuern, wie gesetzlich vorgeschrieben).

12. Mindestbestellmenge/Mindestbestellwert

Berger behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Mindestumsatz/Mindestbestellwert für bestimmte Produkte festzulegen und wird den Kunden gegebenenfalls darüber informieren.

Wenn Klausel 1 für die Parteien gilt (d.h. die Parteien haben sich auf einen Mindestumsatzbetrag geeinigt) und der Kunde den vereinbarten Mindestumsatz/Mindestbestellvolumen nicht erreicht hat, zahlt der Kunde Berger die Differenz.

13. Gutscheine

Berger kann dem Kunden von Zeit zu Zeit einen Gutscheincode (den “Gutschein”) zur Verfügung stellen. Berger behält sich das Recht vor, jeden Gutschein jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu ändern, auszusetzen oder zurückzuziehen.

Wo Berger dem Kunden einen Gutschein zur Verfügung stellt, kann er zusätzliche Bedingungen wie Verfallsdaten und Nutzungslimits usw. festlegen. Gutscheine können nur zum Kauf von Berger-Produkten verwendet werden und sind nicht übertragbar, können nicht gegen Bargeld eingetauscht und nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern nicht anders angegeben, ist jeder Gutschein nur einmal gültig. Der Gültigkeitszeitraum und der Rabattbetrag werden auf dem Gutschein oder den zugehörigen Werbematerialien klar angegeben.

14. Geistiges Eigentum

Die von Berger verkauften oder gelieferten Waren können urheberrechtlich geschützt sein (entweder im Eigentum von Berger oder eines Dritten), und der Kunde verpflichtet sich, keine Schutzrechte oder Urheberrechte, die mit den Waren verbunden sind, ohne Genehmigung zu verletzen, zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Berger für jede Verletzung einer solchen Verpflichtung vollumfänglich schadlos zu halten.

Zur Vermeidung von Zweifeln wird kein geistiges Eigentum, das Berger zusteht, zu irgendeinem Zeitpunkt auf den Kunden übergehen. Berger gewährt dem Kunden jedoch eine unbefristete, lizenzgebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung oder zum Weiterverkauf der Waren.

Alle geistigen Eigentumsrechte, die aus einer Zusammenarbeit zwischen Berger und einem Kunden entstehen, werden jederzeit das geistige Eigentum von Berger sein und bleiben.

15. Haftungsbeschränkung

  • Nichts in den Bedingungen beschränkt eine Haftung, die gesetzlich nicht begrenzt werden kann, einschließlich der Haftung für:
  • Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
  • Betrug oder arglistige Täuschung; und
  • Verstoß gegen die stillschweigend vereinbarten Bedingungen, sofern gesetzlich nicht eingeschränkt und vorbehaltlich der Klauseln 1, 14.3 und 15, übersteigt die gesamte aggregierte Haftung von Berger gegenüber dem Kunden, sei es vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit), durch falsche Angaben, Verstoß gegen gesetzliche Pflichten oder anderweitig, die sich aus der Lieferung der Waren oder im Zusammenhang damit ergeben, nicht den vom Kunden für die spezifischen Waren, die den Anspruch begründen, gezahlten Gesamtpreis. Zur Klarstellung: Diese Obergrenze gilt für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Waren ergeben, insgesamt und wird weder durch die Anzahl der erhobenen Ansprüche noch durch den Zeitpunkt dieser Ansprüche erhöht.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen und außer soweit gesetzlich eingeschränkt haftet Berger gegenüber dem Kunden nicht für Verluste, die sich ergeben aus:

  • Entgangener Gewinn oder erwartete Gewinne;
  • Umsatzeinbußen oder entgangene Umsätze;
  • Verlust des guten Willens oder Rufschädigung;
  • Verlust eines Vertrages/Kunden oder eines erwarteten.;
  • Datenverlust oder -beschädigung;
  • Verluste, die aus Ansprüchen Dritter entstehen;
  • jegliche erhöhten Kosten, Kosten (einschließlich verschwendeter Kosten) oder Bußgelder;
  • Verlust von Ersparnissen oder erwarteten Ersparnissen; und
  • wo oben nicht vorgesehen, alle anderen indirekten oder Folgeschäden.
  • Auch wenn solche Verluste vorhersehbar waren und ungeachtet dessen, dass der Kunde die Möglichkeit, dass solche Verluste von Berger in Erwägung gezogen wurden, kannte oder hätte kennen müssen.

Diese Klausel 14 übersteht die Beendigung der Bedingungen.

16. Fristen für Forderungen

Der Kunde muss Berger schriftlich über jeden Kundenanspruch (einschließlich eines beabsichtigten Anspruchs) gegen Berger innerhalb von 4 Kalenderwochen ab dem Datum des Verlusts oder innerhalb von 4 Kalenderwochen ab dem Datum, an dem der Kunde den Verlust hätte bemerken müssen, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, informieren.

Hat der Kunde Berger nicht gemäß Klausel 1 benachrichtigt, gilt der Kunde als auf jegliche Rechte zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs gegen Berger verzichtet.

17. Kündigung

Unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Berger die Bedingungen (einschließlich jeder Bestellung) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:

  • der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
  • Der Kunde unternimmt jeden Schritt oder jede Handlung im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder einer Vergleichs- oder Eininigungsvereinbarung mit seinen Gläubigern (außer in Bezug auf eine solvente Umstrukturierung), der Erlangung eines Moratoriums, der Liquidation (sei es freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss, es sei denn zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung), der Ernennung eines Insolvenzverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder der Einstellung seines Geschäftsbetriebs oder, falls der Schritt oder die Handlung in einem anderen Gerichtsstand erfolgt, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren im jeweiligen Gerichtsstand;
  • der Kunde sein gesamtes Geschäft oder einen wesentlichen Teil davon einstellt, die Einstellung androht, unterbricht oder die Unterbrechung androht; oder
  • die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert sich derart, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass seine Fähigkeit, die Bedingungen einzuhalten, gefährdet ist.
  • Ungeachtet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann Berger die Lieferung der Waren gemäß den Bedingungen oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und Berger aussetzen, wenn der Kunde von.
  • Unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Berger die Bedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde es versäumt, einen fälligen Betrag gemäß den Bedingungen zum Fälligkeitstermin zu zahlen.

Bei Beendigung der Bedingungen aus irgendeinem Grund zahlt der Kunde Berger unverzüglich alle offenen, unbezahlten Rechnungen und Zinsen von Berger. Für gelieferte Waren, für die keine Rechnung gestellt wurde, stellt Berger eine Rechnung, die vom Kunden nach Erhalt unverzüglich zu bezahlen ist.

Die Beendigung der Bedingungen oder einer Anordnung, gleich aus welchem Grund, hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Rechtsmittel einer der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für jede Verletzung der Bedingungen zu fordern, die am oder vor dem Datum der Kündigung bestand.

Jede Bestimmung der Bedingungen, die ausdrücklich oder implizit nach Beendigung der Bedingungen in Kraft treten oder in Kraft bleiben soll, bleibt in vollem Umfang wirksam.

18. Höhere Gewalt

Berger verstößt nicht gegen die Bedingungen und haftet nicht für eine Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung auf einereignisfreie Gewalt zurückzuführen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Terroranschläge, Bürgerkrieg, zivile Unruhen oder Ausschreitungen, Krieg, Androhung oder Vorbereitung von Krieg, bewaffneten Konflikt, Verhängung von Sanktionen, Embargo, Abbruch diplomatischer Beziehungen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination oder Überschallknall, Gesetze oder Maßnahmen einer Regierung oder öffentlichen Behörde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verhängung von Export- oder Importbeschränkungen, Quoten oder Verboten, die Nichterteilung einer erforderlichen Lizenz oder Genehmigung, Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosion oder Unfall, Arbeits- oder Handelsstreitigkeiten, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen oder Aussperrungen, Pandemien, Lagerengpässe (unabhängig von der Ursache) oder Herstellung Verzögerungen). Die Frist für die Erfüllung solcher Verpflichtungen wird entsprechend verlängert. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 3 Monate, kann die nicht betroffene Partei die Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei unter Einhaltung einer Frist von 15 Werktagen kündigen.

19. Allgemeines

Abtretung und sonstige Verfügung.

Berger kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus den Bedingungen abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, weitervergeben, delegieren, eine Treuhand darüber erklären oder in irgendeiner anderen Weise damit umgehen.

Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus den Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Berger nicht abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, einem Treuhänder übertragen oder in sonstiger Weise damit umgehen.

Datenschutz

Die Datenschutzrechte des Kunden gemäß den Bedingungen sind in unserer Datenschutzrichtlinie dargelegt, die auf unserer Website verfügbar ist.

Gesamte Vereinbarung.

Die Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

Jede Partei erkennt an, dass sie bei Abschluss der Bedingungen nicht auf Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (sei es unschuldig oder fahrlässig abgegeben) vertraut, die nicht in den Bedingungen aufgeführt sind. Jede Partei stimmt zu, dass sie keinen Anspruch wegen unschuldiger oder fahrlässiger Falschdarstellung oder fahrlässiger Falschaussage auf der Grundlage einer Erklärung in den Bedingungen hat.

Berger behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er über die korrekten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfügt, wie sie auf der Website von Berger verfügbar sind oder auf Anfrage erhältlich sind.

Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und wird nicht als Verzicht auf nachfolgende Rechte oder Rechtsmittel angesehen.

Eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels sowie die Teil- oder Einzelweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels gelten nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel, noch hindern sie die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt diese als so weit wie nach geltendem Recht zulässig geändert (jedoch stets zugunsten von Berger), unbeschadet der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rechte Dritter. Die Bedingungen begründen keine Rechte für Dritte.

Anwendbares Recht. Die Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben, unterliegen den Gesetzen Deutschlands und werden nach diesen ausgelegt.

Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte Deutschlands ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder deren Gegenstand oder Zustandekommen ergeben.